Corona in Garmisch-Partenkirchen
STAND: 02. Mai 2022
Liebe GaPa-Freunde,
tagtäglich erreichen uns von allen Seiten Fragen zu den unterschiedlichsten Bereichen, die von Einschränkungen betroffen sind. Die wichtigsten wollen wir hier auf dieser Seite jeweils aktuell für dich bereithalten.
Bis 28. Mai 2022 gilt eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
(Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/)
Bitte beachte, dass jeder Leistungsträger von seinem Hausrecht Gebrauch machen und eine FFP2-Maske verlangen darf!
Bleib gesund!
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wir sind für dich da!
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