Beschluss Marktgemeinderat 17.11.2022
Vorstellung der Ergebnisse der Klausurtagung des MGR einschließlich Beschluss über das Ratsbegehren
In der Marktgemeinderatssitzung am 17. November 2022 wurde die Öffentlichkeit über die Inhalte und Ergebnisse der Klausurtagung des Marktgemeinderats informiert. Mehrheitlich erfolgte die Festlegung, dass auch zukünftig Räume für Bürger*innen, Kultur sowie Tagungs- und Kongressgeschäft in einem „Haus für Alle“ angeboten werden sollen. Es bestand Einvernehmen darüber, das Bürger- und Kulturveranstaltungen einen großen Einfluss auf die Bürgerbindung und -gewinnung, die Wohn- und Lebens-qualität sowie die Tourismusattraktivität
Garmisch-Partenkirchens haben.
Hinsichtlich dem Nutzungsprofil wurde mehrheitlich entschieden, dass zukünftig Bürgerveranstaltungen mit max. 1.200 Teilnehmern, Kulturveranstaltungen mit max. 1.200 Teilnehmern sowie Tagungs- und Kongressveranstaltungen mit max. 800 Teilnehmer möglich sein sollen.
Diese Bedarfs- bzw. Zielplanung eines „Haus für Alle“ und seines Nutzungsprofils erfordert grundsätzlich Flächen in einer Größenordnung von ca. 7500 m² Bruttogeschossflächen, die sich - neben den voraussichtlich erhaltungsfähigen Bestandteilen Olympiasaal und Kleines Theater – durch einen deutlich verkleinerten Neubau umgesetzt werden können. Die Mitglieder des Markgemeinderates stellen an das Gebäude hohe Anforderungen an Regionale Baukultur, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Zugleich ist es den Mitgliedern ein wichtiges Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger in dem Entscheidungsprozess, insbesondere bei den Fragen zur Baukultur und Architektur eng einzubinden.
Der Marktgemeinderat traf - entsprechend seinem Beschluss vom 26. Juli 2022 - auf der Grundlage seines Anforderungsprofils die Entscheidung zur finalen Formulierung und Durchführung eines Bürgerentscheids (Ratsbegehren).
Nachfolgend finden Sie die Niederschrift der Sitzung, die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses sowie weitere Informationen:
- Präsentation Marktgemeinderat
- Anlage 1: Kernziel der Klausur
- Anlage 4: Betriebsergebnisse 2016-2021
- Anlage 7: Ratsbegehren gemäß Art. 18a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung
- Anlage 8: Begründung zum Ratsbegehren für den Markt Garmisch-Partenkirchen
- Anlage 9: Neutralitätspflicht des Rates bei Ratsbegehren